TRINKWASSERINSTALLATIONEN
Entscheidende Faktoren
Eine hygienisch sichere Trinkwasserversorgung im Gebäude ist das Ergebnis fachgerechter Planung, präziser Ausführung und konsequenten Betriebs. Trinkwasser gilt als das wichtigste Lebensmittel. Sein Schutz erfordert Wissen, Verantwortungsbewusstsein und die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.).Dieser Wissensbeitrag zeigt entscheidende Faktoren auf, die die Qualität und Sicherheit von Trinkwasserinstallationen über ihren gesamten Lebenszyklus bestimmen.
Er gliedert sich in vier Themenbereiche, die elementare Aspekte einer nachhaltigen und rechtssicheren Trinkwasserhygiene aufzeigen:
Weiterbildung: Wissen als Grundlage für Qualität und Sicherheit.
Fachgerechte Installation: Umsetzung nach den a.a.R.d.T. unter realen Baustellenbedingungen.
Übergabe an den Betreiber: Sicherstellung von Dokumentation und Übertragung der Verantwortung.
Instandhaltung und Betrieb: Erhalt der Trinkwasserqualität im laufenden Betrieb.
Der Beitrag zielt darauf ab, Fachpersonen der Gebäudetechnik, Eigentümern und Betreibern aufzuzeigen, wie sich hygienische Risiken minimieren lassen. Der versierte Leser wird erkennen, dass die vier Themenbereiche eng miteinander zusammenhängen.
Weiterbildung
Die Qualität der Ausführung einer Trinkwasserinstallation hängt wesentlich vom Fachwissen der Beteiligten ab. Abweichungen vom Soll-Zustand sind selten auf fehlendes Engagement der Fachpersonen zurückzuführen, sondern entstehen meist durch unzureichendes Fachwissen sowie durch äussere Rahmenbedingungen wie Zeit- und Kostendruck. Diese Faktoren führen dazu, dass Vorgaben der Regelwerke nicht in allen Teilen konsequent umgesetzt werden.
Planer und Installateure arbeiten in einem Spannungsfeld: Einerseits sind sie verpflichtet normgerecht zu planen und auszuführen, andererseits stehen sie unter hohem Termindruck und begrenzenden wirtschaftlichen Vorgaben. Fehler entstehen somit häufig nicht allein durch mangelnde Sorgfalt, sondern durch ungünstige Rahmenbedingungen für eine sorgfältige Umsetzung. Fachliche Kompetenz allein genügt also nicht, wenn die organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen keine saubere Ausführung zulassen.
Von zentraler Bedeutung ist eine regelmässige Weiterbildung aller Beteiligten – von der Planung über die Ausführung bis hin zum Betrieb. Nur wenn alle Parteien denselben Wissensstand bezüglich geltender Anforderungen teilen und sich danach ausrichten, lassen sich Hygienerisiken minimieren. Durch Konformität in Sachen Hygiene lassen sich langfristig Kosten und Ärgernisse einsparen.
Gleichzeitig müssen aber auch Eigentümer und Betreiber in die Verantwortung genommen werden. Erhalten sie bei der Übergabe keine ausreichende Instruktion oder verfügen sie nicht über die notwendige Fachkenntnis, kann die Anlage nicht bestimmungsgemäss betrieben werden. Die Folgen können stagnierendes Wasser, unzureichende Temperaturen und im schlimmsten Fall mikrobiologische Kontaminationen sein, die ein Gesundheitsrisiko für die Gebäudenutzenden (Bewohner, Gäste, Patienten und Mitarbeitende) darstellen.
Weiterbildung ist daher nicht nur eine Pflicht für Fachpersonen, sondern ein schützendes Element: Sie stellt sicher, dass das Wissen für Planung und Ausführung nach den a.a.R.d.T. vorhanden ist, und schafft die Grundlage dafür, dass der Betreiber die Verantwortung für den bestimmungsgemässen Betrieb der Anlage übernehmen kann.
Ein vertieftes Verständnis der physikalischen und hygienischen Zusammenhänge ist entscheidend, um die Auswirkungen betrieblicher und planerischer Entscheidungen richtig einschätzen zu können. Abweichungen von den geforderten Betriebstemperaturen (gemäss SVGW Richtlinie W3/E3) können mikrobiologische kritische Situationen hervorrufen. Die folgenden Abbildungen 1 bis 3 zeigen typische Beispiele aus der Praxis, in denen fehlende thermische Entkopplung und Wärmeübertrag zu unzulässigen Temperaturen führen und Sofortmassnahmen notwendig werden können.
- Der Unterputzkörper der Dusche auf der Seite des Warmwassers (PWH) weist eine Oberflächentemperatur von 35 °C auf (Abbildung 1). Ursache hierfür ist eine fehlende thermische Entkopplung der Warmwasser Ausstossleitung. Die dauerhafte Erwärmung des Bauteils begünstigt die Wärmeübertragung über den Unterputzkörper und bildet damit die Grundlage für eine unerwünschte sowie unzulässige Temperaturerhöhung auf der Seite des Kaltwassers (PWC).
- Auf der PWC Seite liegt eine Oberflächentemperatur von knapp 33 °C vor. Diese Erwärmung steht im direkten Zusammenhang mit dem Wärmeeintrag über die PWH Seite durch den Unterputzkörper. Die Messung der Oberflächentemperatur mittels Infrarot – Thermometer macht den Wärmeübertrag erkennbar.
- Aufgrund einer mikrobiologischen Kontamination, die infolge der fehlenden thermischen Entkopplung sowie des Wärmeübertrags aufgetreten ist, wurden an den Duschen endständige Filter montiert. Diese Sofortmassnahme wurde notwendig, da aufgrund der Ausführung günstige Wachstumstemperaturen für Legionellen geschaffen wurden. Durch die endständigen Filter, die Legionellen zurückhalten können, konnte die Nutzung der Duschen weiterhin gewährleistet werden. Sie stellt jedoch keine dauerhafte Lösung dar, da die zugrunde liegende Ursache weiterhin besteht und baulich behoben werden muss. Zudem müssen Filter in regelmässigen Intervallen ersetzt werden, was zu erhöhten Betriebskosten führt.



Fachgerechte Installation
Die Trinkwasserinstallation lässt sich auch als Verpackung des Lebensmittels Wasser ansehen. Fehler in der Planung oder Ausführung wirken sich, im Unterschied zu anderen Gewerken, nicht nur auf Komfort oder Energieverbrauch aus, sondern können auch direkten Einfluss auf die Gesundheit der Nutzer haben, wenn sich beispielsweise Mikrobiologie ansiedelt, die potenziell zu Infektionen führen kann (z.B. Legionellen).
Verantwortlich für die fachgerechte Planung und Ausführung sind die Fachpersonen (Architekten, Bauherrenvertreter, Unternehmer wie Fachplaner und Sanitär-Installateure). Jedoch können äussere Umstände den Handlungsspielraum einschränken und hygienisch kritische Fehler zur Folge haben. Derartige Umstände sind:
- Zeit- und Kostendruck: Termine und Budgets zwingen zu Kompromissen, die zulasten der Hygiene gehen können.
- Unklare Vorgaben: Wenn Anforderungen nicht klar definiert sind, entstehen Interpretationsspielräume, die bei der Ausführung Schwachstellen hinsichtlich eines hygienisch unproblematischen Betriebs zur Folge haben.
- Energieeinträge bzw. Energieverluste durch Planungsfehler: Dicht geführte Leitungen ohne ausreichende Trennung, nicht selten durch zu knapp kalkulierte Platzverhältnisse, führen zu Wärmeeinträgen und begünstigen Temperaturüberschreitungen in Kaltwassersystemen oder führen in Verbindung mit unzureichender Dämmung generell zu Wärmeenergieverlusten von Warmwassersystemen.
- Relevanz und Kommunikation: Wird die Bedeutung der Trinkwasserhygiene von der Bauherrschaft oder anderen Beteiligten unterschätzt, müssen Fachpersonen zu Rate gezogen werden.
Aufgrund der vorgenannten und weiteren Umstände ist es entscheidend, Installationen normkonform und fachgerecht zu planen, auszuführen und zu betreiben. Denn dies schützt nicht nur die Nutzer bestmöglich vor Hygiene-Risiken, sondern auch Planer und Installateure im Hinblick auf ein einwandfreies Gewerk. Um den Ansprüchen gerecht zu werden liegt die Lösung in regelwerksgestützten, klaren Vorgaben, realistischen Rahmenbedingungen und einer konsequenten Ausführung nach den a.a.R.d.T., ergänzt durch eine lückenlose Dokumentation. Nur so lassen sich die typischen Schwachstellen im Planungs- und Ausführungsprozess erkennen und nachhaltig vermeiden.
Die Abbildungen 4 – 7 zeigen aus der beruflichen Praxis exemplarisch typische Fehlerquellen und fehlerhafte Installationen. Sie zeigen auf, welche Folgen daraus resultieren und warum eine fachgerechte Ausführung unverzichtbar ist.
Abbildungen 4 und 5 zeigen eine Installation mit fehlender thermischer Entkopplung nach einer Zirkulationseinbindung. Dadurch entsteht in den nach oben geführten Leitungsbereichen eine Gegenstromzirkulation, welche die dauerhafte Erwärmung der Leitungen begünstigt. Das Bild der Wärmebildkamera (Abbildung 5) zeigt, wie diese Gegenstromzirkulation den PE-X Verteiler kontinuierlich bei einer kritischen Temperatur von knapp 40 °C hält, die Legionellenwachstum begünstigt.
Der Anschluss für eine Dusche wurde mit Doppeldosen installiert (Abbildung 6), bei der ein Waschtisch am Ende der Schlaufe angeschlossen ist. Wird der Waschtisch genutzt, erwärmen sich der Warmwasseranschluss der Dusche sowie die Montageplatte, auf der die Anschlüsse für Warm- und Kaltwasser fixiert sind. Über diese Montageplatte erfolgt ein Wärmeübertrag auf die Kaltwasserseite.
Das Wärmebild (Abbildung 7) wurde an derselben Situation im fertigen Zustand an der Duscharmatur aufgenommen. Es zeigt, dass sich die Armatur bei Nutzung des Waschtisches ebenfalls erwärmt. Dabei erfolgt der Wärmeübertrag von der Warmwasserseite auf die Kaltwasserseite über die Duscharmatur.


Übergabe
Die Übergabe einer Trinkwasserinstallation markiert den Übergang der Verantwortung von Planer und Installateur zum Betreiber. Damit der Betreiber seiner Pflicht zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität in vollem Umfang nachkommen kann, muss die Anlage auch noch bei der Übergabe vollständig dokumentiert, technisch einwandfrei und mikrobiologisch unauffällig sein.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieser Schritt unzureichend umgesetzt wird. Unvollständige Dokumentationen, fehlende Instruktionen oder unklare Zuständigkeiten führen dazu, dass Betreiber ihre Anlage nicht korrekt betreiben können. Dadurch besteht die Gefahr, dass hygienische Mängel unbemerkt bleiben oder sich bestehende Problematiken verschärfen.
Eine fachgerechte Übergabe beinhaltet mehr als die reine Inbetriebnahme der Anlage. Sie umfasst:
- Die Kontrolle und Abnahme aller Anlagenteile.
- Die Durchführung mikrobiologischer Prüfungen durch ein akkreditiertes Labor.
- Die Bereitstellung sämtlicher technischer Unterlagen (Schemata, Pläne, Betriebsanleitungen).
- Eine Instruktion des Betreibers über Funktion, Wartungsintervalle und hygienerelevante Aspekte.
- Die Übergabe eines Hygiene- und Instandhaltungskonzepts gemäss den geltenden Regelwerken.
Die Verantwortung liegt bei allen Beteiligten:
- Der Planer muss sicherstellen, dass die Übergabe inhaltlich vollständig und nachvollziehbar dokumentiert ist.
- Der Installateur ist verpflichtet, die Anlage in betriebsfähigem und bestimmungsgemässem Zustand zu übergeben und den Betreiber in deren Bedienung zu instruieren.
- Der Betreiber übernimmt mit der Übergabe die Verantwortung für den bestimmungsgemässen Betrieb und die regelmässige Instandhaltung.
Fehlt eine klare Übergabestruktur, entstehen Wissens- und Verantwortungslücken zwischen den Beteiligten. Diese führen in der Folge zu Bedienungsfehlern mit Einfluss auf die Anlagensicherheit, und Betriebstemperaturen und somit potenziell zu mikrobiologisch unvorteilhaften Bedingungen.
Eine strukturierte und dokumentierte Übergabe stellt eine erfolgskritische Schnittstelle zwischen fachgerechter Installation und hygienischem Betrieb dar. Nur wenn alle notwendigen Informationen übergeben und verstanden sind, kann die Anlage bestimmungsgemäss und sicher betrieben werden.
Für eine nachvollziehbare und vollständige Übergabe sind klare Strukturen und definierte Abläufe erforderlich. Die aufgeführten Hilfsmittel, die den Stand der Technik abbilden, unterstützen Fachpersonen bei der Planung, Dokumentation und Organisation der Übergabe sowie bei der Vorbereitung von Probenahmen.
Die SIA 108 – Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure definiert die Leistungs- und Dokumentationspflichten von Fachplanern, insbesondere im Bereich Gebäudetechnik und Qualitätssicherung (Abbildung 8).
Sie legt fest, welche Unterlagen und Nachweise bei Projektabschluss und Übergabe bereitgestellt werden müssen.
Damit bildet sie eine verbindliche Grundlage für die Abwicklung und Nachvollziehbarkeit von Übergabeprozessen zwischen Planer, Installateur und Betreiber.
Das SVGW Methodenblatt MW 101 – Untersuchung von Gebäude – Trinkwasserinstallationen auf Legionellen beschreibt die Vorgehensweise bei der Untersuchung von Gebäude – Trinkwasserinstallationen auf Legionellen dient als Grundlage zur Planung von Beprobungen, zur Auswahl geeigneter Probenahmestellen und zur Auswertung der Resultate (Abbildung 9).
Im Rahmen der Übergabe unterstützt es Fachpersonen dabei, Nachweise im Hinblick auf die Hygiene fachgerecht zu dokumentieren und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
Die Planungsrichtlinien Sanitäranlagen der Suissetec (2024) (Abbildung 10) konkretisieren die Anforderungen an Planung, Ausführung und Dokumentation von Trinkwasserinstallationen. Sie enthalten Vorgaben zu Nutzung, Trinkwasserhygienekonzept, Verantwortlichkeiten und zur vertraglichen Nutzungsvereinbarung zwischen Planer, Installateur und Betreiber. Diese Richtlinien stellen sicher, dass bereits in der Planungsphase die hygienischen Anforderungen gemäss a.a.R.d.T. berücksichtigt und dokumentiert werden.

Instandhaltung und Betrieb
Nach der Übergabe liegt die Verantwortung für den hygienisch sicheren Betrieb einer Trinkwasserinstallation beim Eigentümer bzw. Betreiber. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, den einwandfreien Zustand des Trinkwassers sicherzustellen und die Anlage durch regelmässige Instandhaltung und eine dokumentierte Selbstkontrolle zu überwachen. Erst durch die konsequente Umsetzung periodisch anfallender Überwachungsschritte kann die Trinkwasserqualität nachweisbar sichergestellt werden.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Instandhaltungsintervalle nicht eingehalten oder Wartungsarbeiten unvollständig dokumentiert oder ausgeführt werden. Mangelhafte Routinekontrollen, ungeregelte Zuständigkeiten verschiedener Aufgaben oder eine generell unterschätzte Bedeutung der Selbstkontrolle führen dazu, dass sich Hygienerisiken schleichend ausbilden können.
Die SVGW Richtlinie W3/E2 beschreibt die Anforderungen an Betrieb und Unterhalt von Trinkwasserinstallationen. Sie definiert die periodisch durchzuführenden Tätigkeiten wie:
- Routine Betriebskontrollen (z.B. Sichtprüfung, Temperaturkontrollen, Temperaturmessung)
- Instandhaltungsarbeiten (z.B. Reinigung, Entkalkung, Spülung, Filterpflege)
- Routine Beprobungen zur Überprüfung der Trinkwasserqualität
- Massnahmen bei Abweichungen und die Nachkontrolle ihrer Wirksamkeit
Zur Sicherstellung des hygienischen Betriebs ist ein auf den Betrieb zugeschnittenes Selbstkontrollkonzept zu erstellen. Dieses regelt die Verantwortlichkeit und Prozesse, beschreibt die regelmässig durchzuführenden Prüfungen und die Dokumentationsform. Der Betreiber muss sicherstellen, dass ein vollständiges Konzept unterhalten und verstanden wird. Bei Bedarf ist es anzupassen. Die SVGW Richtlinie W3/E4 bietet hierzu eine praxisorientierte Wegleitung, welche die Inhalte eines Selbstkontrollkonzepts detailliert beschreibt.
Eine regelmässige Instandhaltung und Kontrolle richtet sich am Präventionsgedanken aus und schützt nicht nur die Nutzer, sondern auch den Betreiber selbst. Die Dokumentation eines bestimmungsgemässen Betriebs dient im Schadensfall als Nachweis für die Einhaltung der Sorgfalts- und Fürsorgepflicht (Betreiberhaftung). Gleichzeitig trägt ein strukturierter Unterhalt zur Werterhaltung der Anlage und zu einem wirtschaftlich effizienten Betrieb während des Lebenszyklus eines Gebäudes bei.
Im Rahmen der Instandhaltung ist sicherzustellen, dass alle Anlageteile regelmässig überprüft, gereinigt und bei Bedarf ersetzt werden. Unterbleiben derartige Massnahmen, entstehen betriebliche und hygienische Risiken, die sich im laufenden Betrieb bemerkbar machen können. Die Abbildungen 10 -12 zeigen Beispiele aus der Praxis, die verdeutlichen, welche Auswirkungen unzureichende Wartung und fehlende Kontrollen auf den Zustand einzelner Komponenten haben können.
Der Strahlregler (Abbildung 11) zeigt starke Ablagerungen von Rost und Kalk. Solche Erscheinungen treten häufig auf, wenn veraltete Leitungssysteme nach Arbeiten entleert und wieder in Betrieb genommen werden, ohne sie ausreichend zu spülen. Partikel aus Rohrinnenwänden können an den Entnahmestellen abgeschwemmt und im Strahlregler abgelagert werden. Bei Neuinstallationen weisen solche Ablagerungen meist auf eine unzureichende Spülung nach der Erstbefüllung hin.
In Abbildung 12 zeigt der Strahlregler Partikelrückstände, die auf eine unzureichende Spülung während der Erstbefüllung hinweisen. Bereits bei der Inbetriebnahme können sich Ablagerungen aus Montage- oder Produktionsrückständen bilden, wenn das Leitungssystem nicht ausreichend gespült und entlüftet wird.
Der Grobfilter einer Kaltwasserverteilbatterie (Abbildung 13) zeigt starke Verfärbungen und Ablagerungen, infolge unzureichender Wartung, und dokumentiert einen degenerierenden Leitungszustand (Rostpartikel/Rostwassererscheinung). Rückspülbare Filter müssen gemäss SVGW Richtlinie W3/E2 mindestens alle zwei Monate gespült werden, um ihre Funktion sicherzustellen. Wird diese Wartung unterlassen, kann die Filterleistung stark nachlassen, wodurch Partikelrückhalt und hygienische Sicherheit der gesamten nachgelagerten Trinkwasserinstallation beeinträchtigt werden.
Die Zirkulationspumpe (Abbildung 14) weist deutliche Spuren von Korrosion und Ablagerungen auf. Ursache sind Undichtigkeiten an der Verschraubung und eine fehlende Inspektion der Pumpe im Rahmen der Instandhaltung.

Fazit:
Trinkwasserhygiene endet nicht mit der Installation einer Anlage, sondern beginnt bereits vorgelagert bei der Planung eines Bauprozesses. Nur wenn Planung, Ausführung, Übergabe und Betrieb aufeinander abgestimmt sind, kann die Trinkwasserqualität über alle Etappen hinweg langfristig erhalten werden.
Weiterbildung, fachgerechte Installationen, strukturierte Übergaben und regelmässige Instandhaltungsarbeiten bilden einen Aktionsrahmen aus Wissen, Verantwortung und Kontrolle. Jedes dieser Elemente trägt zum Schutz der Gesundheit der Nutzer bei, fördert die Rechtssicherheit der Fachpersonen und trägt zur Werterhaltung der Anlage (und somit Immobilie) bei.
Der hygienisch sichere Betrieb einer Trinkwasserinstallation ist keine Einzelaufgabe, sondern das Ergebnis einer gemeinsamen und verpflichtenden Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus. Vom ersten Planungsschritt bis zum laufenden Betrieb.
In aller Kürze - Take Home Messages:
Weiterbildung: Regelmässige fachbezogene Weiterbildung ist einer der Schlüssel zur langfristigen Qualitätssicherung. Sie befähigt, dass Fachpersonen Fehlinterpretationen und Fehlentscheidungen vermeiden können, sichern die Umsetzung der a.a.R.d.T. und schaffen Verständnis für die Verantwortung hinsichtlich der Trinkwasserhygiene.
Fachgerechte Installation: Nur eine technisch korrekte, vollständig dokumentierte und sauber ausgeführte Installation ermöglicht den bestimmungsgemässen Betrieb einhergehend mit einer hygienisch unkritischen Stabilität des Systems. Abweichungen vom technischen Soll-Zustand führen nicht selten zu Hygiene-Risiken.
Übergabe an den Betreiber: Eine vollständige und über die gesamte Anlage nachvollziehbare Übergabe überträgt nicht nur die Verantwortung, sondern auch das Wissen. Sie bildet die Grundlage für den bestimmungsgemässen Betrieb liefert Sicherheit und reduziert Haftungsrisiken.
Instandhaltung und Betrieb: Regelmässige Kontrollen, dokumentierte Wartung und ein gelebtes Selbstkontrollkonzept sichern die Funktionsfähigkeit und Hygiene der Trinkwasserinstallation langfristig und sind zugleich der beste Leistungsausweis für präventives Handeln und die notwendige Sorgfalt.
Quellen:
SVGW Richtlinie W3 Richtlinie für Trinkwasserinstallationen (2013)
SVGW Richtlinie W3 Erweiterung 2, Richtlinie für Betrieb und Unterhalt von Sanitäranlagen (2013)
SVGW Richtlinie W3 Erweiterung 3, Richtlinie für Hygiene in Trinkwasserinstallationen (2020)
SVGW Richtlinie W3 Erweiterung 4, Richtlinie für Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen (2021)
SVGW Methodenblatt MW101, Untersuchung von Gebäude-Trinkwasserinstallationen auf Legionellen – Beprobungsstrategie und Probenahme (2019)
SIA Norm 108, Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik (2020)
Suissetec Planungsrichtlinien Sanitäranlagen (2024)
Autor: Adnan Ahmed, Oktober 2025